Rechtliches · Vebelio Plattform
Rechnungsbeauftragung
Beauftragung zur Rechnungserstellung über Vebelio Direct
**Version:** 1.0 **Stand:** 21.09.2026
1. Beteiligte Unternehmen
**Auftraggeber** ist das bei der ausdrücklichen Zustimmung ausgewählte Unternehmen, das im zugehörigen Zustimmungsnachweis eindeutig bezeichnet wird.
**Beauftragter** ist:
**Matthias Stein-Schilling** Hallig-Hooge-Stieg 12 22846 Norderstedt
Nachfolgend wird der Beauftragte als „Vebelio“ bezeichnet.
2. Gegenstand der Beauftragung
Der Auftraggeber beauftragt Vebelio, für seine über **Vebelio Direct** abgewickelten Verkäufe Rechnungen **im Namen und für Rechnung des Auftraggebers** zu erstellen und den jeweiligen Kunden elektronisch bereitzustellen oder zu übermitteln.
Die Beauftragung umfasst auch erforderliche Rechnungskorrekturen und Stornorechnungen. Diese müssen auf nachvollziehbaren Geschäftsvorgängen oder berechtigten Korrekturanweisungen beruhen.
Die Rechnungserstellung erfolgt anhand der hierfür hinterlegten Unternehmens-, Angebots- und Transaktionsdaten.
3. Verkäufer und Leistungserbringer
Der Auftraggeber bleibt Vertragspartner seiner Kunden sowie Verkäufer beziehungsweise Erbringer der abgerechneten Leistungen.
Vebelio handelt bei der Rechnungserstellung ausschließlich als beauftragter Dritter. Diese Beauftragung macht Vebelio nicht zum Verkäufer oder Wiederverkäufer der Leistungen des Auftraggebers.
Eine Abrechnung mittels umsatzsteuerlicher Gutschrift wird durch diese Beauftragung nicht vereinbart.
4. Unternehmensangaben und steuerliche Verantwortung
Der Auftraggeber stellt die für die Rechnungserstellung erforderlichen Angaben vollständig, richtig und aktuell bereit. Dazu gehören insbesondere:
- Unternehmensname, gegebenenfalls Rechtsform und Rechnungsanschrift;
- erforderliche Steuerkennzeichen;
- zutreffende Leistungsbeschreibungen;
- Leistungszeitpunkte beziehungsweise Leistungszeiträume;
- vereinbarte Preise und die jeweils zutreffende umsatzsteuerliche Behandlung.
Änderungen dieser Angaben sind unverzüglich mitzuteilen beziehungsweise in den vorgesehenen Unternehmenseinstellungen zu aktualisieren.
Die steuerliche Einordnung der Leistungen sowie die Erklärung und Abführung geschuldeter Steuern bleiben in der Verantwortung des Auftraggebers.
Vebelio erbringt im Rahmen dieser Beauftragung keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Die eigenen gesetzlichen und vertraglichen Pflichten von Vebelio bleiben unberührt.
5. Rechnungserstellung und Prüfung
Vebelio erstellt Rechnungen auf Grundlage der bereitgestellten Daten unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen.
Der Auftraggeber prüft die in seinem Namen bereitgestellten Rechnungen zeitnah auf erkennbare Fehler und meldet notwendige Berichtigungen unverzüglich über den vorgesehenen Support- oder Korrekturweg.
Der Auftraggeber vermeidet die zusätzliche Ausstellung einer zweiten Rechnung für denselben Geschäftsvorgang. Eine gegebenenfalls notwendige eigene Rechnungserstellung wird mit Vebelio abgestimmt.
6. Rechnungskorrekturen und Stornierungen
Bereits ausgestellte Rechnungen werden nicht stillschweigend überschrieben. Erforderliche Änderungen erfolgen durch nachvollziehbare Korrektur- oder Stornobelege.
Eine Rechnungskorrektur oder Stornorechnung bewirkt für sich genommen keine Zahlung oder Erstattung. Die finanzielle Abwicklung richtet sich nach dem zugrunde liegenden Geschäftsvorgang und den hierfür geltenden Vereinbarungen.
7. Bereitstellung und Aufbewahrung
Der Auftraggeber erhält Zugang zu den in seinem Namen ausgestellten Rechnungen und Korrekturbelegen sowie die Möglichkeit, diese herunterzuladen.
Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten des Auftraggebers bleiben bestehen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er die für seine Buchführung und Aufbewahrung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig sichert.
Umfang und Dauer einer zusätzlichen Aufbewahrung durch Vebelio sowie der Belegzugang nach Vertragsende richten sich nach dem Plattformvertrag und den gesetzlichen Vorgaben.
8. Abgrenzung zu externen Verkaufswegen
Diese Beauftragung gilt ausschließlich für Verkäufe über Vebelio Direct, bei denen der Auftraggeber selbst Verkäufer ist und die Rechnungserstellung durch Vebelio erfolgt.
Nicht umfasst sind Geschäftsvorgänge, bei denen ein externer Anbieter oder Wiederverkäufer die Rechnung ausstellt, insbesondere im Rahmen entsprechender Verkaufsmodelle von ablefy oder Digistore24.
Für diese Geschäftsvorgänge gelten die jeweiligen Verträge und Rechnungsprozesse des externen Anbieters.
9. Keine zusätzliche Zahlungs- oder Erstattungsvollmacht
Diese Beauftragung allein erteilt Vebelio keine zusätzliche Vollmacht zum Zahlungseinzug, zur Auszahlung oder zur Durchführung von Erstattungen.
Zahlungsabwicklung, Auszahlungen, Gebühren und Erstattungen richten sich nach den hierfür gesondert vereinbarten Bedingungen.
10. Verarbeitung personenbezogener Daten
Vebelio verarbeitet die zur Rechnungserstellung, Bereitstellung, Korrektur und erforderlichen Aufbewahrung benötigten Daten im Rahmen der hierfür geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen und Vereinbarungen.
Diese Beauftragung ersetzt weder erforderliche Datenschutzhinweise noch eine gegebenenfalls notwendige Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
11. Wirksamkeit und Zustimmungsnachweis
Die Beauftragung wird durch ausdrückliche elektronische Zustimmung des Unternehmensinhabers oder einer hierzu berechtigten vertretungsbefugten Person wirksam.
Die zustimmende Person erklärt, zur Erteilung dieser Beauftragung für das ausgewählte Unternehmen berechtigt zu sein.
Die Zustimmung wird dem ausgewählten Unternehmen und der bestätigenden Person zugeordnet. Die bestätigte Dokumentversion und der Zeitpunkt der Zustimmung werden im Zustimmungsnachweis festgehalten.
Eine wesentliche Änderung des Umfangs dieser Beauftragung bedarf einer erneuten ausdrücklichen Zustimmung.
12. Beendigung
Der Auftraggeber kann die Beauftragung mit Wirkung für die Zukunft gegenüber Vebelio beenden.
Ab Wirksamwerden der Beendigung können neue kostenpflichtige Verkäufe über Vebelio Direct gesperrt werden, sofern keine andere zulässige Rechnungsabwicklung vereinbart wurde.
Die Befugnis zur Erstellung erforderlicher Korrektur- und Stornobelege für bereits von dieser Beauftragung erfasste Geschäftsvorgänge bleibt im hierfür notwendigen Umfang bestehen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
